Die Fraktion der Partei Die Linke erhöht den Druck bei der Neuregelung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten. „Als erste Fraktion des Deutschen Bundestages wird DIE LINKE unabhängig von der geltenden Rechtslage Nebeneinkünfte ihrer Mitglieder auf Heller und Pfennig offenlegen“, erklärte Dagmar Enkelmann zum Beschluss der Fraktion. Bereits in der Vergangenheit hatte Die Linke eine entsprechende Neuregelung verlangt, war aber bislang am Widerstand der Regierungskoalition und von SPD und Grünen gescheitert.
„Transparenz ist kein Almosen, sondern ein verbriefter Anspruch der Wählerinnen und Wähler.“, so Enkelmann. Weder die Verzögerungstaktik von CDU und FDP, noch das Hinhalten der SPD, die erst jetzt eine gesetzliche Regelung unter Anhebung der Bagatellgrenzen vorlegen wollen, würden diesem Anspruch gerecht.
Die Grünen haben sich der Forderung nach völliger Offenlegung der Nebeneinkünfte mittlerweile angeschlossen. Der Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck plädierte dafür, die Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig transparent zu machen oder zumindest ein verfeinertes Modell mit 13, statt wie bisher 3, Stufen einzuführen.
Nach Angaben des SPD-Fraktionsgeschäftsführers Thomas Oppermann ist SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück wohlmöglich dazu bereit, seine Nebeneinkünfte auch auf den Cent genau offenzulegen, noch bevor eine neue gesetzliche Regelung steht.
(mb)
Bei den umfassenden Aufgaben eines MdB, stellt sich die Frage, ob alleine aus Gründen der Zeit ein oder mehrere Nebenjogs oder Honorartätigkeiten möglch sind. Wenn man nur wenige Stunden schläft, stellt man ganz schnell fest das der Tag nur 24 Stunden hat.
Hinzu kommt die Walkreisbetreuung, wo Politik erklärt werden sollte. Auf diese wichtige Basisarbeit wird kein verantwortungsbewußter Bundestagsabgeordneter verzichten.
70 % der Abgeordneten im deutschen Bundestag konzentrieren sich nur auf diese Aufgaben und das ist gut so.
Das Wahlvolk wählt keine Nebenjobs oder Honorarkönige. Die Linke sollte erst einmal in ihren eigenen Reihen abklären ob es nicht ähnliche Fälle gibt z.B. Aufssichtsrat bei der Sparkasse oder in einer Wohnundbaugesellschaft. Vorsicht ist geboten.
Schade das der Bundesvorstand den einfachen Sachverhalt nicht zum Hauptthema gemacht hat. Denn hier liegt in allererster Linie das Problem.
Also die Auskunft von Diether Dehm finde ich auch nach der jetzigen Aktualisierung noch völlig unzureichend.