Berliner Linke macht – fast alle – Einkünfte öffentlich

Nachdem die Linksfraktion im Bundestag bereits Mitte Oktober eine Transparenzoffensive gestartet hat und die Fraktionsmitglieder ihre gesamten Einkünfte offenlegen, ziehen nun die Sozialisten im Berliner Abgeordnetenhaus nach. Im Internet sollen nach einem Beschluss vom 6. November alle „Nebeneinkünfte, die Abgeordnete im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats erzielen, in konkreter Höhe öffentlich gemacht werden.“

In der Begründung des Beschlusses wird darauf abgestellt, dass das Berliner Abgeordnetenhaus, im Unterschied zu anderen Landesparlamenten, ein Teilzeitparlament ist. Mitglieder des Abgeordnetenhauses gehen also regelmässig neben ihrer Tätigkeit als Abgeordnete einem Beruf nach. „Wenn es um die Transparenz der Einkünfte der Abgeordneten geht, ist zu unterscheiden, ob in einem Teilzeitparlament von Beruf plus Abgeordnetentätigkeit ausgegangen wird, oder ob aus einer Abgeordnetentätigkeit heraus Nebenverdienste durch Vorträge, Lobbyarbeit usw. erzielt werden.“, so der Begründungstext weiter.

In Zukunft sollen daher all die Einkünfte offengelegt werden, die aus nicht mit dem ausgeübten Beruf in Zusammenhang stehenden entgeltlichen Tätigkeiten für Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten sowie publizistische und Vortragstätigkeit, der zusätzlichen Vergütung für die Übernahme parlamentarischer Funktionen oder Spenden und geldwerten Vorteilen entstehen. Eine Offenlegung der Einkünfte aus dem eigentlichen Beruf der jeweiligen Abgeordneten ist nicht von diesem Beschluss erfasst.
(mb)

8 Kommentare

  1. Ein MdB aus MVP von der P.L. ist Mitglied in 2 Aufsichtsräten. Es gibt in der Partei die Linke mehrere faule Eier.
    Immer schön „glaubwürdig“ bleiben.

  2. noch solch eine „Unsitte“ ist, ein zweites Mandat nicht anzugeben. Von den mehr als 160 „Mandatsflüchtlingen“ der Linken (seit 2008) haben mehr als 10% zwei Mandate mitgenommen, z.B. Pia Döring (Saarland) u.s.w.

  3. Die Berliner Linken sind so was von clever, dass es einem schon einigen Respekt abnötigt.

    „Eine Offenlegung der Einkünfte aus dem eigentlichen Beruf der jeweiligen Abgeordneten ist nicht von diesem Beschluss erfasst.“

    Die Berliner Linken behaupten ganz einfach, die Einkünfte aus ihren eigentlichen Berufen stünden nicht im Zusammenhang mit ihrer Teilzeitparlamentariertätigkeit und basta. Die Mitgliedschaft, die Wählerschaft ist anscheinend nach Meinung der Berliner Linken nicht in der Lage, zu beurteilen, dass Einkünfte aus „eigentlichen Berufen“ nicht im Zusammenhang mit dem Mandat stehen.

    Aus der weit geöffneten Hintertür, dem Transparenzausgang, fabrizieren die Berliner Linken sogar noch eine Transparenzoffensive, für die sie sich feiern lassen, geht’s noch?

    Bei mir kommt das so an, wie Peer Steinbrücks kesse Behauptung, eine halbe Million Euro aus Buch-Tantiemen sei nicht zu veröffentlichen, weil sie ihn ja nicht von Verlagen abhängig machten.

    Einzuschätzen, wodurch Abhängigkeit entsteht oder auch nicht wird also immer als Privileg der Mandatsträger gesehen und den Bürgerinnen und Bürgern nur das auf dem Silbertablett serviert, was den Damen und Herren Abgeordneten unverfänglich erscheint.

    Das ist in meinen Augen eine pure Verhöhnung des Transparenzprinzips und ein erneuter krachender Schlag gegen Offenheit gegenüber dem „einfachen Volk“, denn der Begriff „eigentliche Beruf“ ist derartig schwammig fassbar, dass darunter absolut jede x-beliebige Einkommensart subsumierbar ist, die gerne verheimlicht werden soll.

    Voll krass ist zudem der von ‚Bremer’ erwähnte Betrug der Parlamentarier, die keck erklären, sie leisteten Mandatsträgerabgaben, die aber in Rechenschaftsberichten nicht auftauchen.

  4. 2 geben ihre Nebeneinkünfte (scheinbar) ordnungsgemäß an; sie behaupten mehr als 10.000.- € Mandatsträgerabgaben zu bezahlen, in den entsprechenden Bundestagsberichten tauchen sie aber nicht auf
    1 gibt ihr zweites Mandat nicht als Nebeneinkunft mit an

  5. steht doch im beschluss, zumindest wenn ich ihn korrekt interpretiere. es sollen die einkünfte angegeben werden, die sich im zusammenhang mit dem mandat ergeben. einkünfte aus dem eigentlichen beruf der teilzeitparlamentarier fallen nicht darunter.

  6. Im Programm der Linken beschlossen im Oktober 2011 steht: „Alle Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete sind verpflichtet, Angaben über Herkunft und Höhe ihrer Einkünfte zu veröffentlichen.“ (Kapitel: Ein neuer neuer Politikstil).

    Dennoch haben erst 5 von 6 hessischen Landtagsabgeordneten dies gemacht; und bei denen, die es gemacht haben, stimmen die Zahlen nicht mit den in den Rechenschaftsberichten 2009 bis 2010 veröffentlichten Zahlen überein bzw. sie sind dxort nicht aufgeführt. (BT 17/4850 und BT 17/8550)

    Nur eine Abgeordnete verhält sich völlig programmgemäß.

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