Piraten in Schleswig-Holstein unterstützen NPD Forderungen

Die NPD in Schleswig-Holstein kämpft darum, dass die Fünfprozent-Hürde bei Landtagswahlen abgeschafft. Als einzige Fraktion im Kieler Landtag unterstützen die Piraten die Rechtsextremisten bei diesem Anliegen.

In einer langen Pressemitteilung versuchen die Freibeuter zu erklären, warum sie einerseits die Forderung der NPD mit tragen und sich andererseits ganz klar von Rechts abgrenzen. Die „Wahlprüfungsbeschwerde, die teilweise inhaltlich fundiert ist, zu unterdrücken, würde bedeuten, sich vor der NPD wegzuducken anstatt sie zu entlarven.“, heisst es in der Erklärung.

„In der Sache ist nach Ansicht der PIRATEN die 5-Prozent-Sperrklausel zur Landtagswahl, die kleine Parteien vom Einzug in den Landtag ausschließt, insgesamt nicht (mehr) zu rechtfertigen“, kommt die Fraktion nach langer Überlegung zum Schluss. Dass es den Beschwerdeführern der NPD nicht um die Rechte kleiner Parteien und von Minderheiten geht, scheinen die Piraten im hohen Norden nicht zu bemerken oder nicht bemerken zu wollen.

Die Piraten konnten im Mai mit 8,2% in den Landtag in Schleswig-Holstein einziehen. Nachdem sie in bundesweiten Umfragen zeitweise schon mit bis zu 10% gewertet wurden, sind sie mittlerweile auf 3 bis 4% abgestürzt. Der Einzug in den niedersächsischen Landtag im Januar und den Bundestag im nächsten Herbst dürfte eher unwahrscheinlich sein.
(mb)

4 Kommentare

  1. Das die PP parallel zur NPD die Abschaffung der 5%-Hürde gefordert hat, sehe ich nicht als das Problem, zumal die Linke im Bundestag einen sinngemäß gleichen Antrag auch schon bereits am 29.02.2012 gestellt hat:
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/087/1708790.pdf

    Gravierender finde ich, das Mandatsträger_innen der Freibeuter (in den Parlamenten) nicht viel von der Offenlegung der Einkünfte halten, auch wenn sie dies im Programm fordern:
    http://www.taz.de/Einkuenfte-der-Abgeordneten/!107346/

  2. Über Sinn und Unsinn der 5%- Hürde (und auch anderer) Hürden lässt sich viel und trefflich diskutieren. Auch über ihre Auswirkungen (man nehme für 1969 mal eine 4%- Hürde oder eine 6%-Hürde an – in beiden Fällen hätte es keine SPD/FDP-Koalition gegeben). Grundsätzlich darf man Hürden nicht isoliert sehen – so ist eine (z.B. 5%-)Hürde bei einem 200-Sitze Parlement was anderes als bei einem 600-Sitze Parlament – beim ersten hindert sie den Einzug von Parteien ab einer Stärke von ca. 2,5% (je nach Zuteilungsverfahren), beim Zweiten ab eienr Stärke vopn 0,13% (sprich beim ersten werden Parteien ausgeschaltet die den zwanzigfachen Einzugswert beim zweiten hätten). Außer bei Wahlen mit Adams (und dort nur bei gelich oder weniger vielen Partei Kandidaturen wie Mandaten) gibt es übrigens immer faktische Hürde (nämlihc die den ersten Sitz zu erlangen – die kann sogar höher sein als die 5% (für Kommunalparlamente mit weniger als 16 Sitzen liegt die faktische Hürfe fast immer über 7% – eine Ausschlusswirkung wird hier ohne Hürde eifnach durch die begrenzte Zahl an Mandaten erreicht). Nun geht es hier konkret um ein Landesparlement – da könnte man tatsächlich argumentieren (und zwar ohne die Nazis und sicher nciht auf ihre Initiative oder sie aufgreifen und v.a. zu eiem anderen Zeitpunkt), dass eine 5%-Hürde angesichts der Parlamentsgröße (69 Sitze) zu exklusiv ist – nun könnte man willkürlich eien andere Zahl aufgreifen oder die Hürde ganz weglassen (was derzeit eine faktische Hürde in Höhe von ca. 1,5% ergäbe). Nun wäre aber jede andere Hürde ja genauso willkürlich und das Weglassen wäre übersetzt ja auch ncihts anderes als eine fest statt eine ungefähre 1,5%-Hürde – also eben so willkürlich. Bei 69 Sitzen bietet sich eher folgendes an, um Repräsentanz (auch großer MIndehreiten) einerseits zu gewehrleisten als auch zugleich vor einer Übersplitterung des Parlaments (desto mehr Parteien, desto häufiger Neuwahlen oder unlegitimierte Regierungsneubildungen) und der Arbeitsunfähigkeit der Fraktionen (ein Parlament voller Minifraktionen, wird keine arbeitsfähigen Ausschüsse bilden können – kann ja nciht jeder in 20 Ausschüssen gleichzeitig arbeiten) zu verhindern: Man verzichtet auf eine starre Hürde klassischer Art und (dabei einem Urteil des Bundesverfassungsgerciht folgend) legt die Hürde so fest, dass ein Überschreiten von ihr, die Größe eine Abgeordetengruppe schafft, die mindestens halb so groß ist wie eine Parlamentsfraktion (für die weiterhin 5% der Abgeordneten gilt). Derzeit wären das in Schleswig Holstein dann 2 Abgoerdnete, die man durchbringen müsste um im Parlament vertreten zu sein (faktisch würde die Hürde dann dort derzeit bei ca. 3%-liegen). Natürlich ist dies auhc ein wenig willkürlich – aber das Kriterium der WIllkür ist hier die nötige Arbeitsfähigkeit des Parlaments bei gleichzeitig möglichst hoher Repräsentanz. (Nota bene: die Sonderrechte für den SSW werden bei dem ganzen antürlich nicht tangiert – die sind Teil einer ganz anderen Debatte).

  3. Ich denke, dass sich die 5 % Klausel bewährt hat, verbirgt sich dahinter doch eine relevante Unterstützung in der Bevölkerung. Das sollte und muss doch Ziel einer jeden Bewegung/Partei sein, ihre Ansichten auf eine stabile Basis zu stellen und zu überzeugen. Ansonsten „zerfransen“ sich die „unteren Ränder“….

  4. Richtige Forderung.
    Die Fünfprozenthürde ist demokratiefeindlich. Wichtige Bewegungen im Volk werden so ausgegrenzt.

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