Nachdem Kanzlerkandidat Steinbrück gestern auf dem „Deutschlandfest“ erklärte, dass im Falle eines Wahlsiegs von SPD und Grünen umgehend ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden wird, hat Die Linke ihre Forderungen im Bezug auf die Lohngerechtigkeit weiter konkretisiert. Auf ihrer Vorstandssitzung am Samstag beschlossen die Sozialisten, dass nach ihrer Ansicht Mindest- und Höchstgrenzen für Löhne gelten sollten. Die Unter- oder Überschreitung dieser Grenzen sollte nach ihren Vorstellungen als „sittenwidrig“ sanktioniert werden.
Parteichefin Kipping hatte schon mehrfach versucht, ihre Partei auf eine klare Aussage zu einer Höchstgrenze für Löhne zu bewegen. Laut dem Beschluss des Parteivorstandes soll nun ein Lohn „dann sittenwidrig hoch sein, wenn er – bezogen auf ein einzelnes Unternehmen – das Zwanzigfache des Vollzeitlohns in der niedrigsten Lohngruppe des Unternehmens überschreitet“. Für „sittenwidrig niedrig“ soll ein Lohn gelten, wenn man trotz voller Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen ist und selbst nach 45 Jahren nur eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus erreicht. „Um dies zu verhindern, wäre nach Angaben der Bundesregierung im Moment ein Stundenlohn von mindestens 10 Euro pro Stunde notwendig, das entspricht einem Vollzeitbruttolohn von rund 1700 Euro“, heisst es in dem Beschluss.
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Lohngrenzen soll durch regelmässige Kontrollen sichergestellt werden. Werden nach dieser Regelung sittenwidrig niedrige Löhne festgestellt, soll die Differenz zwischen dem gezahlten Lohn und dem gesetzlichen Mindestlohn vom Unternehmen eingezogen und an die Beschäftigten weitergeleitet werden. Für den Fall der Überschreitung der geforderten Höchstgrenze müssten entsprechende Sanktionen über die Besteuerung des Einkommens realisiert werden. Nach Vorstellungen des Parteivorstandes würde sich damit ein Lohnkorridor von 1.700 bis maximal 34.000 Euro im Monat ergeben. Die von Parteichef Riexinger geäusserte Hoffnung auf eine Rot-Rot-Grüne Regierungskoalition dürfte mit diesem Beschluss nur 36 Tage vor der Wahl einen Dämpfer erfahren haben.
(mb)
… die (dilitantische) Herangehensweise an den Höchstlohn ist völlig daneben, hält keinen „Wirklichkeitstest“ stand und zeugt nicht von einen kompetenten PV…- hätte man sich, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt, sparen können…scheinbar gibt es im PV „Profilieungsneurosen“…