An morgigen Samstag treffen sich die Delegierten der brandenburgischen Linken in Eberswalde zur dritten Tagung ihres dritten Parteitages. Schwerpunkt der Beratungen sind Beschlüsse über Kriterien für mögliche Kandidaten, die für Die Linke zu Wahlen antreten und eine Entscheidung über das Wahlverfahren für die Aufstellung von Kandidaten in einzelnen Wahlkreisen. Beide Themenkomplexe sorgten in der Vergangenheit für Verstimmung bei den märkischen Genossen.
So sollen sich Kandidaten in Zukunft zu bestimmten Verhaltensregeln schriftlich verpflichten. Dazu gehören unter anderem Punkte wie die Vertretung der Programmatik, Teamfähigkeit, fachliche Kompetenz und die regelmässige Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Auch sollen sich Kandidaten dazu bereit erklären, auf Weisung der Partei Wahlkreisbüros ausserhalb des eigenen Wahlkreises zu unterhalten, um eine flächendeckende Präsenz zu gewährleisten. Zudem wird erwartet, dass Abgeordnete im Falle der Ernennung in ein Ministeramt ihr Mandat aufgeben. Gerade diese Forderung dürfte für Zündstoff sorgen.
Bei der letzten Kabinettsbildung in Brandenburg hatten die Gesundheitsministerin Anita Tack und Wirtschaftsminister Ralf Christoffers ihre Mandate behalten. Sollte der Parteitag den Forderungskatalog in der vorliegenden Form beschliessen, könnte beiden Politikern bereits bei der Listenaufstellung zur nächsten Wahl scheitern. Tack und Christoffers gelten daher als vehemente Gegner einer solchen Selbstverpflichtung. Unterstützung finden sie dabei von Verfassungsrechtlern. So hat Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam bereits erklärt, dass er die geplante Regelung für einen „verfassungsrechtlich bedenklichen“ Eingriff in das freie Mandat hält.
Auch der Modus der Aufstellung von Kandidaten in einzelnen Wahlkreisen hatte bereits in der Vergangenheit für Streit unter den Genossen gesorgt. Einige Verbände führten dazu Mitgliederversammlungen durch, während in anderen Orten lediglich ausgewählte Delegierte über die Kandidaten bestimmen konnten. Ein besonders prominenter Fall war der Streit zwischen dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Nešković und dem örtlichen Kreisverband über die Wahl des Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2013. Nešković hatte damals gedroht, die Wahl anzufechten, sollte diese lediglich als Mitgliederversammlung stattfinden. Der Parteitag soll nun verbindlich festlegen, welche der beiden Wahlmethoden zukünftig zur Anwendung kommt.
(mb)