Am Mittwoch dieser Woche hat vor dem Dresdner Amtsgericht der Prozess gegen den sächsischen Linken-Politiker André Hahn begonnen. Hahn, der bis Juli diesen Jahres Fraktionsvorsitzender der Linken im sächsischen Landtag war, wird vorgeworfen im Februar 2010 die Blockade gegen einen genehmigten Aufmarsch von Rechtsextremen in Dresden als „Rädelsführer“ mitorganisiert und diesen damit verhindert zu haben. Anfang des Jahres hatte Hahn das Angebot der Justiz abgelehnt, das Verfahren gegen die Zahlung eines Strafbefehl über 3.000 Euro einzustellen. Die Verhandlung wurde bereits nach 2 Stunden vertagt und soll am 23. Oktober fortgesetzt werden.
Obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im April 2011 das sächsische Versammlungsrecht, auf das sich die Ermittlungen stützen, wegen Formfehler rückwirkend zum Januar 2010 für ungültig erklärt hat, hält die Staatsanwaltschaft ihre Klage gegen Hahn aufrecht. Auch eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam im Oktober 2011 zu dem Ergebnis, dass es an der rechtlichen Grundlage für solche Ermittlungen mangele.
Hahn ist der erste Politiker der Linken, gegen den das Verfahren im Zusammenhang mit den 2010er Protesten nun vor einem Gericht eröffnet worden ist. Mit gleichem Vorwurf wird auch noch gegen den Fraktionsvorsitzenden der Linken in Thüringen, Bodo Ramelow, und die zwei Vorsitzenden der hessischen Linksfraktion, Janine Wissler und Willi van Ooyen, ermittelt. Die Immunität dieser vier Politiker wurde von den entsprechenden Landtagen bereits aufgehoben.
Dass die über lange Jahre von der Justiz betriebene Weiterverfolgung dieser Verfahren gegen führende Politiker der Linken vor allem aus politischen Motiven erfolgt, zeigt aktuell die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Grünen-Politikerin Eva Jähnigen. Gegen die sächsische Landtagsabgeordnete wurde ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt, hier aber bezogen auf die Proteste in Dresden 2011. Trotz der Einstellung der Ermittlungen gegen Jähnigen, betreibt die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen die beiden Landtagsabgeordneten der Linken, Klaus Bartl und Falk Neubert, weiter. Die Immunität von Neubert hat der Landtag in Dresden bereits aufgehoben, für Bartl strebt die Staatsanwaltschaft dies in Kürze an.
Auch für 2013 hat das Bündnis „Nazifrei! – Dresden stellt sich quer“ wieder zu einer Demonstration aufgerufen. Die Aktivierungskonferenz findet am 12. und 13. Oktober in Dresden statt.
(mb)
beim nachdenken kommt man zum Ziel. Es ist der Mühe wert. Ich habe über Rico Gebhard alles gesagt.
nochmal die frage: was hat die person rico gebhardt mit dem thema des artikels zu tun? eventuell sehen sie da eine verbindung. ich sehe sie nicht.
Wie Rico Gebhard in der Regionalkonferenz (vor Göttingen) mit Oskar Lafontaine umgegangen ist spottet jeder
Beschreiben. Lafontaine war nicht anwesend und hatte somit keine Chance einer Erwiederung.
Dieser Vorgang ist eines Landesvorsitzenden unwürdig und meiner Meinung nach karakterlos.
Ich rede von der Regionalkonferenz kurz vor dem Bundesparteitag in Göttingen. Sie fand in Leipzig statt.
Im übrigen gehört R. G. den engen Kreis an, die sehr geschickt für viel Unruhe in unserer Partei gesorgt haben.
Warum muß man den Fraktionsvorsitz und den Landesvorsitz in einer Person ereinigen???
ich nehme an, sie beziehen sich auf die wahl von rico gebhardt zum fraktionsvorsitzenden. in welchem bezug steht dies ihrer meinung nach zu dem thema des artikels?
Rico Gebhard war der Nutznießer schade. Zwei Kranke mußten mit letzter Kraft zur Wahl. Damit war der knappe
Wahlausgang für Gebhard gesichert.