von Philip J. Dingeldey
Er starb für den Mordversuch: Georg Elser versuchte am 8. November 1938 Adolf Hitler mit einer Bombe zu ermorden und bezahlte dafür mit seinem Leben. Er wollte diesen Mord an dem Diktator begehen, um das Leben von Millionen Unschuldigen zu retten.
Er wurde entlassen, für die Folterandrohung: Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ließ den Kindesentführer und –mörder Magnus Gäfgen am 1. Oktober 2002 große physische Schmerzen androhen, um den Aufenthaltsort des entführten Kindes Jakob von Metzler zu erfahren, von denen man hoffte, er wäre noch am Leben. Er wollte diese Folter an dem Mörder begehen, um das Leben eines unschuldigen Kindes zu retten und wurde dafür schuldig gesprochen.
Irgendwann sollen sie geschlossen werden: Die Gefangenenlager in Guantanamo Bay und Abu Ghraib, wo mutmaßliche Terroristen seit 2002 von US-Soldaten und Geheimdiensten aufs Härteste gefoltert werden, um ihnen wertvolle Informationen im War on Terror, dem globalen Krieg gegen den Terrorismus, zu entlocken. Sie wollen die Folterungen begehen, um Millionen von Zivilisten zu schützen und einen „Krieg“ zu gewinnen.
Diese Beispiele haben Eines gemeinsam: Da gibt es Menschen, die die Menschenwürde von anderen gewalttätig einschränken und dies zu einem höheren Zweck, dem Allgemeinwohl, um Leben und Menschenwürde von anderen, manchmal auch Millionen Menschen, zu retten oder zu schützen. Dennoch sind den Meisten in ihrem subjektiven Inneren mindestens die Folterungen in Guantanamo und Abu Ghraib intuitiv moralisch zuwider. Warum? Ein Antwort könnte lauten: Weil es moralisch vollkommen in Ordnung ist, dass viele Individuen versuchten, Hitler oder andere Massenmörder, Tyrannen und Diktatoren zu töten; es aber falsch ist, wenn der Staat jemanden foltert und seine Menschenrechte mit Füßen tritt, um die Menschenrechte anderer zu schützen.
Seitdem die Folterungen durch die USA bekannt wurden, diskutieren immer wieder Politiker, Journalisten, Juristen, aber auch Philosophen darüber, ob es nicht in wenigen Ausnahmefällen doch vertretbar wäre, wenn ein Staat foltere, um seine Bürger zu schützen. Der Philosoph Michael Walzer hat etwa dabei vorbildlich das Problem der Dirty Hands formuliert. Aufbauend auf dem Drama „Die schmutzigen Hände“ von Jean-Paul Sartre hat er damit das moralische Dilemma dargelegt, mit dem sich Staaten bei großer Bedrohung, wie dem islamischen Terrorismus, konfrontiert sehen: Entweder eben schmutzige, ja, blutige Hände zu erhalten, beim Verletzen von Menschenrechten einzelner, um damit den Schutz der Menschenrechte für die eigenen Bürger zu garantieren oder aber gegen die Bedrohung nicht zu handeln und so ebenfalls großen Schaden mit zu verantworten. Die Hände sind also immer schmutzig. Kann ein Staat aber immerhin schmutzige Hände haben und ein sauberes Herz, wenn er das Wohl seiner Bürger schützt? – Nein! Kann ein Individuum das? – Ja. Doch woher die Doppelmoral?
Dreh- und Angelpunkt der Diskussion, ob man wenigen – entgegen seiner allgemeinen moralischen Ansprüche – Menschen schaden dürfe, bis hin zur Verletzung ihrer Menschenrechte für das Allgemeinwohl, ist der kategorische Imperativ von Immanuel Kant, der in der universalistisch-politischen Variante ja Folgendes besagt: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Das bedeutet dann, dass man immer und ausnahmslos nach der eigenen Moral handeln müsse. Dementsprechend wäre nicht nur das Ziel (etwa der generelle Schutz der Menschenrechte) maßgebend, sondern auch der Weg dorthin müsse sich an das ethisch-normative Ziel halten, sprich, man dürfe nicht zum Schutz der Menschenrechte vieler die weniger verletzen. Demnach heiligt der Zweck nicht die Mittel. Jeder kennt diese klassisch-deontologischen Gedankengänge und gerade dieser kategorische Imperativ führt zu dem Dilemma der schmutzigen Hände und sauberen Herzen, wie wir es hier nennen wollen. Kant sah diesen kategorischen Imperativ als genauso universell an, wie heute die Menschenwürde angesehen werden sollte. Der kategorische Imperativ kann aber moralisch verbindlich generell nur auf Staaten und Organisationen angewendet werden, nicht auf Individuen! Mit diesem Prinzip kann man das ethische Dilemma auflockern.
Der kategorische Imperativ muss also weiter für Staaten gelten. Das liegt daran, dass ihre verbindlichen Moralgesetze schriftlich fixiert und öffentlich sind, nämlich in Verfassungen, Gesetzestexten und völker- und menschenrechtlichen Verträgen und Konventionen. Aber auch andere nichtstaatliche Organisationen haben Satzungen, Geschäftsordnungen, Verträge etc., die verbindlich gelten. Das sind die Quellen, aus denen sich ihre Moralgesetze ablesen lassen. Sobald sich nämlich ein Konglomerat von Menschen in Gemeinwesen, wie es der Staat im Politischen ist, bilden, sind solche Gesetze, Regeln und allgemeingültigen moralischen Grundsätze nötig, die auch moralisch dem entsprechend umgesetzt werden. Und gerecht wirken, können solche Regeln auch nur, wenn sie einen reziprok-allgemeinen Charakter besitzen. Der kategorische Imperativ muss also aus moralischer Perspektive von einem Staat per definitionem umgesetzt werden. Und ein demokratisch-repräsentativer Staat, wie die USA, nimmt mit diesem Moralquellen (Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Demokratie etc.) für sich in Anspruch, rechtsstaatlich zu sein, die Menschenrechte zu achten – auch wenn viele völkerrechtliche Verträge nicht ratifiziert, sondern nur unterschrieben wurden, so gebieten das auch die US-Verfassung, die ja schließlich fast zu einem sakralen Dokument übermäßig hochstilisiert wurde, im patriotisch-öffentlichen Diskurs der USA. Sie erwarten nun von ihren Bürgern, dass sie sich an diese Regeln halten und der Staat garantiert dafür ebenfalls die Einhaltung. Die Umsetzung beansprucht für sich dabei die moralische Basis der Gerechtigkeit. Wenn ein Staat ergo gerecht sein möchte, also demokratisch, rechtsstaatlich etc., dann bedeutet das, nicht nur das Ziel zu haben, die Menschen und ihre Rechte zu schützen, dann handelt es sich nicht nur um ein Paradoxon, sondern sogar um einen Selbstverrat, wenn diese Regeln bei einer Bedrohung aufgehoben werden, um das Summum Bonum zu schützen.
Durch die Gesetze und Pflichten, denen der Staat sich selbst unterwirft (ob innerstaatlich, inter- oder supranational) sind auch die Ziele des Staates theoretisch offen gelegt, etwa bestimmte Menschenrechte verwirklichen oder mit einem Gesetz die Verfassung erfüllen zu wollen. Damit erklären sie ihre Ziele und Mittel ihres kategorischen ethisch-politischen Imperativs.
Dieser und darauf aufbauend die Universalität der Menschenwürde verbieten also ja ein Abwägen der Menschenrechte gegeneinander, egal in welcher Ungleichheit die Anzahl der je Betroffenen ist. Wenn das Ziel rechtsstaatlich ist, kann der Weg nicht unrechtsstaatlich sein. Utilitaristische Kosten-Nutzen-Kälküle sind schon oft in der Ökonomie, wenn es um das Menschenwohl geht moralisch unhaltbar, ein Staat jedoch sollten auf solche Überlegungen nicht eingehen, obgleich sie im öffentlichen Diskurs ausgetragen werden dürfen und sollen. Freilich kann in Notwehr noch getötet werden (viele zählen dazu auch den finalen Rettungsschuss, was jedoch fragwürdig ist), aber eine bewusste Folterung oder Tötung eines hilflosen, gefangenen Subjekts ist moralisch verwerflich, denn das dient nicht mehr der akuten Selbstverteidigung; das dient nur dem Zerstören eines Feindes. Ähnlich verhält es sich auch beim Abschießen eines von Terroristen entführten Passagierflugzeuges: Dieses darf nicht abgeschossen werden, um die Leben der am Boden von einem Absturz bedrohten Menschen zu schützen, sofern Zivilisten an Bord der Flugmaschine sind, da das Abwägen der Lebensrechte der Passagiere und der Bodenzivilisten illegitim ist. Das hat auch Bundesverfassungsgericht bestätigt und die kategorische Universalität der Menschenwürde gegen den Staat verteidigt. Ergo wäre das Abschießen eines solchen Flugzeugs nur erlaubt, wenn sicher gesagt werden könnte, dass nur Terroristen an Bord seien.
Ein Staat definiert sich also auch über die Mittel, die er nutzt und wenn diese die der USA im War on Terror sind, dann müssen die USA sich außenpolitisch als Feind der demokratischen Rechtsstaatlichkeit bezeichnen lassen, auch wenn die Bush-Administration zumindest offiziell behauptete, die Menschenrechte und die Demokratie damit verteidigen zu wollen. Da es aber meist nicht im Interesse einer westlichen Demokratie ist, als Unrechtsstaat zu gelten, darf sie auch nur die ihr per Verfassung und Völkerrecht zustehenden Mittel nutzen. Demnach ist auch der Fall Daschner, so nobel auch die Ziele des Polizeivizepräsidenten gewesen sind, moralisch und juristisch verwerflich, da auch hier der Rechtsstaat ethisch ad absurdum geführt wurde, durch die verbale Androhung der Folter.
Ein Problem ergibt sich aber, wenn der kategorische Imperativ für Staaten gelten soll, der nur teils beseitigt werden kann: Was ist nämlich mit autoritären Systemen? Sollte deren Verfassung klar zugeben, nicht die Ziele Gerechtigkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu haben, wäre das dann demnach moralisch in Ordnung? Natürlich nicht! Ein Kantianer würde hier einwenden, dass dann dieser Staat seine Ziele ja zu allgemeingültigen Maximen macht, wenn er moralisch mit dem kategorischen Imperativ nicht brechen will; das würde bedeuten, dass wenn eine tyrannische Regierung in einem tyrannischen System mit der Verletzung der Menschenrechte herrscht, dann müssten die Herrscher, da diese Maxime kategorisch gelten würden, diese auch auf sich anwenden lassen, und sich etwa ermorden und foltern lassen. Damit würde man sich in eine Art Hobbesschen Naturzustand zurückbegeben, worin sich auch die meisten Diktatoren nicht dauerhaft wohl und sicher fühlen würden. De facto haben Übrigends die meisten autoritären Staaten mindestens eine menschenrechtliche Konvention unterzeichnet und damit theoretisch ein Lippenbekenntnis zu einer menschenrechtlichen Maxime abgegeben und brechen ergo den kategorischen Imperativ, wenn sie nicht versuchen, diese umzusetzen. Es ist aber generell ein Problem des kategorischen Imperativs – ob man ihn nun universell sieht oder auf Staaten beschränkt -, dass die Normsetzung rein positiv verläuft: Angenommen es gebe einen Diktator, dem es egal wäre, ob man ihn ebenso schlecht behandele, wie er sein Volk, dann würde die Kantische Losung erfüllen. Für einen solchen hypothetischen Sonderfall müsste der kategorische Imperativ umformuliert werden.
Doch warum sollte der kategorische Imperativ als Maßstab, wie er spätestens seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der westlichen Menschenrechtspolitik und in weiten Teilen der Philosophie als universell anerkannt ist, nicht moralisch verbindlich und zwingend für das Individuum gelten? Warum kann ein Staat seine Hände nicht schmutzig machen und dabei ein reines Herz zurückbehalten und ein einzelner Mensch schon? Gibt es zwei Arten von Moral?
Es gibt ein paar Gründe dafür: Erstens, sind die ethisch-normativen Ansichten des Normalmenschen an einigen Stellen inkonsistent, schlicht durch die überbordende Fülle an Ansichten, die ein Einzelner heutzutage hat und deren moralische Quellen nicht immer offen liegen. Die eigenen ethisch-normativen Grundsätze widersprechen sich also schon mal. Da ist eine Einhaltung des kategorischen Imperativs ist de facto gar nicht möglich.
Zweitens, ist der Mensch – zumindest im postaufklärerischen Zeitalter – moralisch selbstständig genug, dass er moralische Urteile fällen kann, ohne sich so eng binden zu lassen, dass die eigene moralische Regel das moralische Ziel zernichten kann.
Mit beidem verbunden und noch wichtiger: Drittens, muss der Einzelne auch keine verbindlichen Normen aufstellen, sondern höchstens im Privaten moralische Ziele, die er gerne verwirklicht oder gesichert sehen möchte. Er kann solche Ziele verfolgen – mit unterschiedlichen, auch eigentlich aus seiner Sicht unmoralischen Mitteln. Der normale Mensch hat selbst keine eigenen Gesetze aufgestellt und er darf niemanden bestrafen, wenn dieser seine Gesetze nicht einhält. Ein Staat muss ja seine für das Volk verbindlichen Ziele und Mittel aufstellen, um ein politisches Gemeinwesen darzustellen, um erst Staat sein zu können! Der einzelne Mensch ist auch Mensch qua Geburt, ohne solche Ziele und Mittel. Die moralischen Maxime sind sozusagen beim Menschen ein optionaler Zusatz, wo sie für den Staat Kondition sind! Der Staat kann nur mit allgemeingültigen Maximen entstehen, das Individuum kann auch a- oder unmoralisch und egoistisch leben. Das ist der springende Punkt! Sein Ziel kann also sein, das Leben von Millionen zu retten und dabei einen schuldigen Menschen töten, auch wenn er im Grunde gegen Töten und Selbstjustiz ist. Er kann flexibler sein. Ergo ist es moralisch zu begrüßen, wenn ein Einzelner, wie Elser, versucht, einen Diktator, wie Hitler, zu ermorden, damit dieser nicht noch viel mehr Menschen tötet. Ein Staat dürfte aber seinen Regenten nicht absetzen und töten, solange es keine offizielle Todesstrafe und Immunität gibt. Zugespitzt formuliert bedeutet das auch: Es ist moralisch legitim und möglicherweise sogar geboten, wenn das Volk oder Teile davon sich zivilcouragiert gegen die Repressionen von Staat und Wirtschaft wehren und politische Umsturzaktionen durchführen, sollte sich herausstellen, dass letztere ungerechte Institutionen sind – also etwa undemokratisch, antiegalitär, antifreiheitlich oder heftigst gegen den kategorischen Imperativ verstoßen -, aber ein Staat darf nicht die eigenen Gesetze brechen und muss diese auch stets auf sich selbst anwenden. Es steht natürlich jedem Individuum frei, sich an den kategorischen Imperativ zu halten und oft ist dies anzuraten.
Dadurch sind auch weitere Widersprüche im kategorischen Imperativ für das Individuum vermieden. Denn hat es eben das Ziel, dass nicht getötet werden solle, aber gleichzeitig, dass jede Ungerechtigkeit beseitigt sein solle, so kommt es nicht umhin, dass diese Ziele sich etwa bei einer mordenden Diktatur widersprechen, da man diese kaum ohne Tyrannenmord oder gewalttätigen Aufstand beseitigen kann. Zwar bestritt noch Thomas von Aquin, dass der Tyrannenmord erlaubt sei und auch Kant lehnte den revolutionären Widerstand ab. Damit wäre nur dem Tyrannen gedient, es würde aber zum Schaden vieler gereichen.
Dem Einzelnen bleibt in moralischen Dilemmata schließlich nichts anderes übrig, als in einem Punkt moralisch inkonsistent zu handeln und er weiß nicht sicher, was eine objektive Moral ihm vorschreiben würde. In dieser Dilemma-Inkonsistenz muss er abwägen und kann dabei natürlich auch scheitern und verfehlen. Das kann passieren, aber bleibt moralisch falsch, wenn er merkt, dass das kleine Übel sich als das größere erwiesen hat.
Generell schließt die Subjektivität den kategorischen Imperativ für das Individuum aus. Bernard Williams hat schon den Absolutheitsanspruch einer Moral für das Individuum angezweifelt, da dieses moralische Urteile nie unparteilich treffen könne. Ein Privatmensch, der Gesetze für ein fiktives Gemeinwesen aufstellt, ist nicht so unparteilich, wie es ein intersubjektives Staatswesen sein soll. Die konkreten Ziele und Regeln des Individuums sind stets subjektiv – selbst wenn die dahinter stehenden abstrakten Ideale (Freiheit, Gleichheit etc.) auf Konsens stoßen und richtig sind. Denn meist prägen uns unbewusst Eigeninteresse und soziales Umfeld. Diese Subjektivität ist nicht verallgemeinerbar. Besonders gut zeigen sich die subjektiven, widersprüchlichen Moralvorstellungen, hinter denen dasselbe Ideal steckt, im Bereich der Sozioökonomie: Einzelne Parteiungen und Individuen wünschen eine bestimmte Verteilung des Besitzes in der Gesellschaft, mit dem Ideal sozialer Gerechtigkeit. Jemand aus dem Arbeitermilieu oder einer -partei wird automatisch zu einem anderen Ergebnis kommen, als ein Gutbürgerlicher. Beide sind durch Einzelinteressen geprägt und vertreten diese in vollster Überzeugung als überparteiliche, moralisch-kategorische Regel. Ein kategorischer Imperativ überfordert so das Individuum dort moralisch, wo ein Staat überparteilich solche Einzelinteressen bündeln und abwägen können sollte, vielleicht sogar hin zu einem Rousseauschen Gemeinwillen! Nur ein subjektives Abwägen bleibt dem Subjekt in Dilemmata.
Und freilich muss sich das Individuum vor dem Gesetz eventuell verantworten, wenn es jemandem gesetzeswidrig schadet, aber es muss, wenn schon juristisch, so doch moralisch nicht zwangsweise im Unrecht sein. Ein Staat schafft diesen Drahtseilakt nicht, da es seine eigenen Gesetze und Maxime sind, die er für allgemeingültig im Staatsgebiet erklärt. Die Normen des Einzelnen können aber– ohne inkonsistent zu werden – über Bord geworfen werden, wenn es um den Schutz vieler Leben gegenüber einem Leben geht. Der Staat hat sich durch seine Gesetze zur kategorischen Einhaltung verpflichtet. Der Einzelne hat aber „nur“ variierende Normen. Das heißt ergo auch nicht, dass der Einzelne, ohne Rücksicht auf Gesetze seine moralischen Ziele verwirklichen soll, egal wie, geschweige denn einfach so gewalttätig wird. Es heißt nur, dass der kategorische Imperativ nicht zwingend die notwendige objektive Basis für eine subjektive Handlung sein muss.
Doch warum genau muss der Mensch, wenn er für sich moralische Ziele aufstellt, die nicht auch nach seiner Moral korrekt befolgen? Weil er die Möglichkeit hat, nur Ziele aufzustellen. Die Mittel muss er nicht dazu aufstellen und zur Prüfung geben, wie es viele Staaten tun; aber er kann dies tun, mit der Gefahr der Inkonsistenz und Subjektivität, die ein Staat kaum hat (außer es handelt sich um bloße Lippenbekenntnisse). Aber was wäre, wenn das Individuum sowohl die Ziele als auch die Mittel öffentlich macht, muss er dann wie ein Staat behandelt werden? Im Grunde ja, denn damit akzeptiert er freiwillig über sich den kategorischen Imperativ, den Staaten per definitionem für sich erhoben haben, mit ihren allgemeingültigen Regeln. Während der Einzelne dies freiwillig tun kann, muss ein Staat ja, um souverän zu sein, irgendwelche Gesetze, also Mittel und Ziele, haben und diese auch vollziehen können, am Volk (und manchmal auch für das Volk). Ein weiterer Unterschied ist, dass das Individuum, welches seine Maxime als allgemeingültig bezeichnen kann, juristisch gesehen niemanden sanktionieren darf, der seine Maxime und Ziele nicht teilt, da er prinzipiell keine Souveränität über das andere Individuum hat, außer man ist der Vormund eines Unmündigen – ein Status, der vom Staat entzogen und anerkannt werden kann. Der Staat muss daher seinen Bürger auch nach den staatlichen Maximen behandeln, nicht nach denen des Individuums, da auch in einer echten Demokratie der Einzelne nicht der Souverän ist, sondern nur das Volk als Ganzes. Und der Einzelne muss wissen, dass seine Maxime – auch wenn er sie als allgemeingültig ansieht – nicht von anderen als solche gelten müssen.
Die rohe, heftige physische und psychische Gewalt gegen andere ist auch bei einem Menschen mit moralischen Zielen kaum zu legitimieren, auch nicht um Informationen zu erhalten, da es einen so starken, enorm schlimmen Menschenrechtsverstoß darstellt, der nicht in Relation zu den unsicheren Informationen eines mutmaßlich Wissenden oder Täters steht. Abgesehen davon, dass ein Individuum mutmaßliche Verbrecher nicht zur Strecke bringen sollte (dies ist Staatsaufgabe), es sei denn, es muss gegen einen verbrecherischen Staat revoltieren oder in Notwehr handeln. Doch was ist in Relation angemessen? Wann darf ein Individuum einen Diktator töten? Nur dann, wenn zu erwarten ist, dass er, bleibt er am Leben, noch viel mehr Menschen tötet. Das ist dann zu erwarten, wenn er durch Morde an die Macht kam oder diese damit konsolidierte und nicht abzusehen ist, dass das politische System sich demnächst gewaltloser ändert. Es ist also auch nicht angemessen, zum Terroristen oder gewalttätigen Freiheitskämpfer zu werden, wenn ein sich langsam demokratisierende Staat, zwar gravierende Fehler macht, aber ebenso langsame Fortschritte, durch reformerische und revolutionäre Bewegungen in Volk und Staat. Fraglich ist bei diesem wohlklingenden Grundsatz aber immer, wann dieser Staat nur Fehler macht oder demokratische Grundregeln unter dem Deckmantel der Demokratie oder einer vermeintlichen ökonomischen Alternativlosigkeit verletzt.
Tötet ein Individuum einen Massenmörder, so muss das der Staat dies trotzdem sanktionieren. So können wir zwar einer Mutter nicht vorwerfen, wenn sie den Mörder ihres Kindes tötet, dennoch muss ein Rechtsstaat nach seinen Maximen handeln und diese Selbstjustiz bestrafen. Die Mutter darf inkonsistent und auch irrational handeln, darf emotional aufgewühlt sein, der Staatsapparat nicht. Das heißt, solange der Staat sich an seinen kategorischen Imperativ und seine Gesetze hält und die dahinter stehende Moral rechtsstaatlich und gerecht ist, sollte das Individuum, das zwar juristisch an die Gesetze, moralisch aber nicht an den Imperativ gebunden ist, die Verbrechensbekämpfung und die Ahndung von Menschenrechtsverletzungen an die Ebene, die moralisch komplett durch sich selbst gebunden ist, abgeben, also dem Staat. Denn das Individuum ist nur sekundär, durch den an den moralisch gebunden Staat, gebunden, was sich eben in der juristischen Verbindlichkeit niedergeschlagen hat.
Handelt der Einzelne aber dann im Namen oder Auftrag eines Gemeinwesens, wie etwa ein Soldat in Guantanamo oder Daschner als Polizist, so ist er als Individuum wieder an den kategorischen Imperativ moralisch gebunden, da er ja etwa als exekutives Staatsorgan oder als von einer Organisation Beauftragter und Organisationsteil agiert. Er kann sich von den fixierten Moralregeln eines kategorischen Imperatives nur als wirkliches Individuum, als sein eigenes Selbst befreien. Dazu muss das Individuum nur akzeptieren, dass es nicht nach allgemeingültigen, sondern eigenen Regeln handelt, um aber (allgemeingültige) Ziele zu erreichen.
Natürlich gilt die Universalität der Menschenrechte sowohl für Staaten als auch Individuen! So ist es weiterhin ein Menschenrechtsverstoß, wenn man einen Diktator tötet; nur ist es moralisch für das Individuum eher zu rechtfertigen, als die Tötung eines normalen Menschen. Darum ist es auch weiterhin richtig, wenn Rechtsbrüche Einzelner strafrechtlich verfolgt werden. Das hat verschiedene Gründe: Erstens, kann der Staat so die moralische Verirrung eines Bürgers ahnden oder verhindern; zweitens, folgt der Staat dadurch ja seinem eigenen kategorischen Imperativ; und drittens, kann in einem funktionierenden Rechtssystem der Rechtsbruch nicht abgewogen werden – auch wenn die Strafe im Casus Daschner relativ gering ausfiel. Es ist nicht sinnvoll, stark verschiedene Maßstäbe für verschiedene Menschen bei gleicher Handlung anzuwenden, wenn sie Rechte verletzen, nur wegen ihrer moralischen Motive – das würde die Rechtsstaatlichkeit und die Gerechtigkeit außer Kraft setzen.
Dennoch kann der Einzelne etwa einen Tyrannenmord für sich selbst moralisch legitimieren – auch wenn dies juristisch und politisch irrelevant ist – und trotzdem gegen Mord und Tötung sein oder gerade deswegen handeln. Das heißt, die nicht zwingende Gültigkeit des kategorischen Imperativs für das Individuum ist kein Aufruf zur Selbstjustiz, sondern zur Zivilcourage in einem moralischen Zwiespalt. Halten wir also fest: Der einzelne Mensch ist durch seine Entstehung nicht verpflichtet, für sich den kategorischen Imperativ aufzustellen – freilich kann er es, da er eine sehr gute moralische Orientierung bietet –; der Staat muss sich aber verpflichten, immer nach seinen Maximen zu handeln, durch das Aufstellen allgemein verbindlicher eigener Ziele und Regeln, um ein politisches Gemeinwesen zu sein. Was der Einzelne aber aufstellen will, muss er selbst entscheiden.
Literaturverzeichnis
Bielefeldt, Heiner: Gefahrenabwehr im demokratischen Rechtsstaat. Zur Debatte um ein „Feindstrafrecht“, Berlin 2008.
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Frowe, Helen: The Ethics of War and Peace. An Introduction, London/New York 2011.
Gingbar, Yuval: Why not Torture Terrorists? Moral, practical and legal aspects of the ´ticking bomb´ justification for torture, Oxford et al 2010.
Höffe, Otfried: Politik und Ethik. Grundmodelle und –probleme der praktischen Philosophie, Berlin 62012.
Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Ders.: Werke in sechs Bänden, Bd. IV, hg. von Weischedel, Wilhelm, Darmstadt 62005, S. 11-106.
Ders.: Kritik der Praktischen Vernunft, in: Ders.: Werke in sechs Bänden, Bd. IV, hg. von Weischedel, Wilhelm, Darmstadt 62005, S. 107-308.
Sanford, Levinson (Hg.): Torture. A Collection, Oxford et al. 2004.
Williams, Bernard A. O.: Ethics and the limits of Philosophy, London 2011.
Ich habe da ein schönes Beispiel zur Verzwicktheit des Themas. Da steht auf der Homepage des Kreisverbandes der Gütersloher Linkspartei der zeitlos schöne Satz von Tucholsky und den Soldaten, die alle Mörder sind. So weit, so klar. Auf Nachfrage teilt deren Sprecher Pusch mit, dass es ihm nie einfallen würde, Rotarmisten Mörder zu nennen. Stattdessen fabuliert er, dass Reichswehr, Wehrmacht und Bundeswehr letztlich über gleichartige Aufträge und Auftraggeber verfügten. Was natürlich Blödsinn schon aus dem Grunde ist, dass die Reichswehr weder über die Mannschaftsstärke noch die Waffen verfügte, um auch nur das Reich verteidigen zu können .
Selbst ein Jahr nach Einführung der Wehrpflicht als die Wehrmacht das Rheinland besetzte, hatte sie strikten Befehlen, beim Auftauchen franz. Soldaten, umgehend umzukehren. Die Wehrmachtsführung hatte Hitler bis zuletzt dringend von dem Unternehmen abgeraten. Und dieser sprach noch im Kriege davon, dass diese ersten 48 Stunden die aufregendsten seines Lebens gewesen seien. Dass es das Vaterland aller Werktätigen war, dass es der Reichswehr z.T. ermöglichte, die Bestimmungen des Versailler Vertrages zu umgehen, nun ja. Dass diese gedeihliche Zusammenarbeit nicht von den Marxisten-Leninisten, sondern von Hitler aufgekündigt wurde, was solls.
Der Hauptgrund, warum der Sprecher der Gütersloher Linken aber die deutschen Soldaten Mörder nennt, aber nicht die Rotarmisten, ist:“Haben deutsche Soldaten je gegen den Faschismus gekämpft?“
Nö, haben sie nicht. Aber die Rote Armee nur gezwungener Maßen, nicht wirklich aus freien Stücken. Da würde ich eher an einen betrogenen Betrüger denken, oder an den Streit unter Gaunern um die gemeinsam eingebrachte Beute, etc.
Dass die SU genau wusste, dass NS-Deutschland keinen Krieg ohne die von den Sowjets gelieferten Rohstoffe würde führen können, konnte man im Dezember 38 in der Prawda lesen. Was ein weiteres Indiz dafür ist, dass die russischen Kommunisten auf einen Krieg zwischen Imperialisten setzten, um auf den Resten dieses Krieges Weltrevolution zu spielen. Was ja auch in Teilen funktioniert hat, bis die schöne Umsetzung an ihren inneren Widersprüchen und der realsozialistischen Wirklichkeit implodiert ist..
Spannend und für viele Marxisten Leninisten typisch ist, dass einmal ein offenbar gutes und tapferes Werk getan, schon ist jede Sauerei, vorher und nachher gerechtfertigt. Polen, das Baltikum, Finnland 39/40, Ungarn 56, CSSR 68 und vor allem Afghanistan 79-89.
Hat nicht mal wer davon gesprochen, dass irgendwems Freiheit am Hindukusch verteidigt würde?
Schade, dass es kein faschistisches Regime gibt, gegen das die Bundeswehr kämpfen kann, um sich so für alle Sauereien in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft einen Persilschein von den Gütersloher Linken ausstellen lassen kann.